FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Prüfung

Je nach Vorwissen oder Ausbildung können Sie sich von gewissen Modulen dispensieren lassen. Auskunft erteilt Ihnen das Kantonale Patentamt in Sitten, Tel. 027 606 73 01 (Frau Bregy).

Ja, bis zu 21 Tage vor dem offiziellen Datum vor dem offiziellen Prüfungstermin.

Die Verschiebung der Anmeldung eines Kandidaten kann nur zweimal akzeptiert werden und nur sofern die erste Anmeldung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Sie können auf unserer Internetseite einen Antrag auf Verschiebung einer Prüfungsanmeldung stellen. Dieser muss spätestens 21 Tage vor dem Prüfungsdatum beim Sekretariat eingehen. Im Falle eines Antrags auf Verschiebung einer Prüfungswiederholung verkürzt sich diese Frist auf spätestens sieben Tage vor dem Prüfungsdatum.

Das Sekretariat wird Ihren Antrag überprüfen und Sie per Email kontaktieren.

Eine Prüfungsanmeldung kann nur zweimal innerhalb einer Jahresfrist ab Erhalt des Anmeldeformulars verschoben werden.

Ja, bis zu 14 Tage vor dem Prüfungsdatum.

Das Sekretariat muss per Briefpost über die gewünschte Annullation informiert werden, spätestens 14 Tage vor dem Prüfungsdatum.

Die Prüfungsgebühren werden unter Abzug der Einschreibegebühr von CHF 200.00 zugunsten des Prüfungsorganisators und dem Betrag von CHF 500.00 für das Login für die Online-Lernplattform rückerstattet.

Die Prüfungen werden an einem Tag vor Ort in einem Prüfungssaal in Siders oder online per Videokonferenz durchgeführt. Sie bestehen aus Online-Fragebögen mit Multiple-Choice-Fragen.

Die Resultate der Prüfung werden den Kandidaten innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitgeteilt.

Innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung.

Für die Teilnahme an einer Online-Prüfung sollten Sie die notwendigen Computerkenntnisse mitbringen. Ausserdem ergeben sich gemäss Prüfungsreglement folgende Teilnahmebedingungen:

  1. Teilnahme an einer einstündigen Online-Prüfungsvorbereitung
  2. Erforderliche Computerausrüstung:
    - Computer oder Laptop
    - Internetanschluss
    - Kamera
    - Mikrofon und Lautsprecher
    - Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge

Fragen zur Prüfungsvorbereitung

Nein, die Kurse sind freiwillig. Für das Erlangen einer Betriebsbewilligung ist einzig die kantonale Prüfung obligatorisch.

Ja, bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn.

Die Verschiebung der Anmeldung eines Kandidaten kann nur zweimal akzeptiert werden und nur, sofern die erste Anmeldung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Sie können auf unserer Internetseite einen Antrag auf Verschiebung einer Kursanmeldung stellen. Dieser muss spätestens 21 Tage vor Kursbeginn beim Sekretariat eingehen. Das Sekretariat wird Ihren Antrag überprüfen und Sie per Email kontaktieren.

Eine Kursanmeldung kann nur zweimal innerhalb einer Jahresfrist ab Erhalt des Anmeldeformulars verschoben werden.

Ja, mit einer Frist von bis zu 14 Tage vor Kursbeginn.

Das Sekretariat muss per Briefpost über den Annullierungswunsch informiert werden, spätestens 14 Tage vor Kursbeginn. Die Kursgebühren werden zurückerstattet und die Einschreibegebühr von CHF 200.00 bleibt im Besitz der Kursleitung

Vorbereitungskurs:

8:30 Uhr bis 16:15 Uhr. Der erste Kurstag beginnt um 8.00 Uhr.

Pausen: Vormittag und Nachmittag je 15 Min. sowie eine Mittagspause von 1 Std. 15 Min.

Online-Abendkurs:

Montagabend, Dienstagabend und Donnerstagabend 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr. Der erste Kurs beginnt um 17.00 Uhr.

Ja das kann man, unter Berücksichtigung dass eventuell der gewünschte Kurs bereits ausgebucht ist und wir keine Reservationen vornehmen können.

Andere Fragen

Die Gemeinden sind zuständig für die Erteilung der Betriebs­bewilligungen. Ein Gesuch kann bei der entsprechenden Gemeinde eingereicht werden. Dies muss in der Regel mindestens zwei Monate vor der Betriebs­eröffnung erfolgen.
Der Gesuchsteller muss die obligatorische Prüfung der grundlegenden Kenntnisse bestanden haben oder über eine anerkannte Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen (Art. 6 GBB). Es können keine provisorischen Bewilligungen beantragt werden.

Eine Anmeldung ist nominativ und nicht übertragbar.

Nein. Die Betriebsbewilligung wird nur erteilt, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, einschließlich des erfolgreichen Abschlusses der GBB-Prüfung.

Ja, Sie müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Nein. Eine Betriebsbewilligung ist persönlich und nicht übertragbar. Ein Verstoss gegen diesen Rechtsgrundsatz kann zum Entzug der Betriebsbewilligung und zur sofortigen Schliessung des Betriebes führen.

Den Zugang zur Lernplattform erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung und Bezahlung der Prüfungsgebühren.

- Wenn Sie die Prüfungen nicht bestanden haben, wird Ihr Zugang zu unserer Lernplattform nach 30 Tagen gesperrt. Nach der neuen Anmeldung und Bezahlung der Wiederholungsprüfung erhalten Sie erneut Zugang zur Lernplattform.

- Wenn Sie die Prüfungen bestanden haben, wird Ihr Zugang zur Lernplattform nach 30 Tagen gelöscht.

Nein Sie benötigen keine Aufenthaltsbewilligung, aber eine Schweizer Wohnadresse.

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